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Autor*in des Beitrags

Tatjana Vargas

Volks- und Außenwirtschaft, Europa, GUS

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22.05.23 | International | Information

Neue EU-Sanktionen gegenüber dem Iran

Mit der Annahme der Durchführungsverordnung 2023/986 hat der Rat der EU am 22. Mai 2023 beschlossen, fünf weitere natürliche Personen und zwei zusätzliche Organisationen in die Liste derjenigen aufzunehmen, die restriktiven Maßnahmen im Kontext der bestehenden Menschenrechtssanktionen gegen den Iran unterliegen.

Neu gelistet wurden unter anderem der Kommandeur der polizeilichen Unterstützungseinheit der iranischen Strafverfolgungskräfte in Teheran, der Sprecher der iranischen Polizei, der Sekretär des iranischen Obersten Cyberspace-Rates (SCC), die IRGC Cooperative Foundation, die für die Verwaltung der Investitionen des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) zuständig ist, sowie die studentische Bassidsch-Organisation (SBO). Die SBO ist der gewaltbereite vollstreckende Arm der IRGC an den Universitäten, wo Studenten im Herbst 2022 protestierten und anschließend zu Opfern von Unterdrückung und schweren Menschenrechtsverletzungen wurden.

Restriktive Maßnahmen gelten nun für insgesamt 216 natürliche Personen und 37 juristische Personen. Sie bestehen aus einem Einfrieren von Vermögenswerten (Verfügungsverbot), einem Reiseverbot in die EU und einem Verbot, den aufgeführten Personen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen mittelbar oder unmittelbar zur Verfügung zu stellen (Bereitstellungsverbot).