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International | Information | 04/26

Neue EU-Sanktionen gegenüber Belarus

Der Rat der EU hat am 23. April 2026 neue Sanktionen gegenüber Belarus angenommen. Mit der Verordnung (EU) 2026/513 des Rates werden die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf Belarus weiter an die Russland-Sanktionen angeglichen. Die Maßnahmen umfassen insbesondere Folgendes:

  • Ab dem 25. Mai 2026: Verbot der Bereitstellung von verwalteten Sicherheitsdiensten für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Einrichtungen oder natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Weisung der Republik Belarus, ihrer Regierung, ihrer öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Einrichtungen handeln
  • Verbot der Erbringung von Diensten in unmittelbarem Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Belarus
  • Genehmigungspflicht für die Erbringung von Diensten, die nicht in Art. 1jc VO 765/2006 genannt sind, für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen; ausgenommen sind Dienste für eine konsularische oder diplomatische Vertretung von Belarus in einem Mitgliedstaat, wenn diese Dienste für das Funktionieren dieser Vertretung unbedingt erforderlich sind
  • Verbot, sich unmittelbar oder mittelbar an Transaktionen mit den in Anhang XXXIV VO 765/2006 aufgeführten Kryptowerten (digitaler Belarus-Rubel) oder digitalen Zentralbankwährungen zu beteiligen oder die Entwicklung solcher Kryptowerte oder digitalen Zentralbankwährungen zu unterstützen
  • Ab dem 24. Mai 2026: Verbot, Transaktionen mit einer in Belarus niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung zu tätigen, bei der es sich um eine Organisation handelt, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, oder um eine Plattform, die den Austausch oder Transfer von Kryptowerten ermöglicht; dies gilt nicht für Transaktionen, die für die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten oder von Partnerländern in Belarus, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Belarus, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder Transaktionen von Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats, die in Belarus ansässig sind und dies bereits vor dem 24. Februar 2022 waren

Die Anhänge der VO 765/2006 werden gemäß dem Anhang VO 2026/513 geändert.