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International | Information | 04/26
Rat nimmt 20. EU-Sanktionspaket gegenüber Russland an
Der Rat der EU hat das 20. EU-Sanktionspaket am 23. April 2026 gegenüber Russland verabschiedet. Mit Annahme der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates und Verordnung (EU) 2026/511 des Rates haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf folgende Maßnahmen geeinigt:
Energie
- Einigung auf ein vollständiges Verbot von Seeverkehrsdienstleistungen für russisches Rohöl und raffinierte Produkte; der Rat wird unter Berücksichtigung einer angemessenen Auslaufphase entscheiden, wann das Verbot in Kraft treten soll
- Verbot von Instandhaltungsdienstleistungen für russische Eisbrecher und LNG-Tanker
- Verbot der direkten oder indirekten Erbringung von LNG-Terminaldienstleistungen für russische Unternehmen
- Transaktionsverbote für den indonesischen Ölhafen Karimun und die zwei russischen Häfen Murmansk und Tuapse
- Listung von 46 weiteren Schiffen der russischen Schattenflotte, die nun einem Hafenzugangsverbot und weiteren maritimen Dienstleistungsverboten unterliegen
- Verbot des direkten und indirekten Verkaufs von Tankern an russische Unternehmen; jeder Verkaufsvertrag muss eine Klausel enthalten, die den Weiterverkauf an russische Unternehmen oder die Verwendung in Russland untersagt; eine Abwrackklausel soll den Austritt aus der Schattenflotte erleichtern
Listungen
- Listung von 120 natürlichen und juristischen Personen, deren Vermögenswerte eingefroren werden (Verfügungsverbot) und denen keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen zugutekommen dürfen (Bereitstellungsverbot); natürliche Personen unterliegen zudem einem Reiseverbot
- Aufnahme in Anhang IV VO 833/2014 von 58 weiteren Einrichtungen, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen, darunter Einrichtungen in Belarus, China, Kasachstan, Usbekistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten; diese Einrichtungen unterliegen strengeren Genehmigungsanforderungen im Rahmen von Ausnahmetatbeständen für die Lieferung von Dual-Use-Gütern sowie von in Anhang VII VO 833/2014 aufgeführten Gütern und Technologien
Finanzmarkt
- Geschäftsverbot für 20 weitere russische Banken
- Geschäftsverbot für vier weitere Kreditinstitute in Aserbaidschan, Kirgistan und Laos, da diese Sanktionsumgehungen unterstützen
- Vollständiges sektorales Verbot des Handels mit russischen Anbietern von Krypto-Vermögenswerten sowie mit dezentralen Plattformen, die den Handel mit Kryptowährungen ermöglichen, da diese zur Umgehung der Sanktionen genutzt werden
- Verbot der Nutzung der Kryptowährung RUBx, einer rubelgestützten Stablecoin, sowie des digitalen Rubels, einer digitalen Währung, die derzeit von der russischen Zentralbank entwickelt wird und dazu dient, Sanktionen zu umgehen
- Geschäftsverbot mit Vermittlern in Russland und anderen Drittländern, die anbieten, internationale Transaktionen aus Russland zu erleichtern, um EU-Sanktionen zu umgehen
Handelsbeschränkungen
- Neue Ausfuhrverbote für Waren nach Russland, unter anderem von Traktoren
- Neue Ausfuhrverbote für Güter und Technologien, die für Russlands militärische Aktivitäten genutzt werden, wie Sprengstoffe, Laborglaswaren sowie Hochleistungsschmierstoffe und Schmierstoffadditive
- Neue Beschränkungen für die Erbringung von Cybersicherheitsdienstleistungen für Russland
- Neue Einfuhrverbote für Metalle, Chemikalien und Mineralien, die bislang noch nicht unter Sanktionen standen
- Mengeneinfuhrbeschränkungen für Ammoniak, um bestehende Einfuhren zu begrenzen
Sanktionsumgehung
Kirgisistan wird in Anhang XXXIII VO 833/2014 aufgenommen. Somit ist es das erste Land, gegen das das EU-Instrument zur Bekämpfung von Sanktionsumgehung zum Einsatz kommt. Verboten sind der Verkauf, die Lieferung, Verbringung und Ausfuhr von bestimmten Werkzeugmaschinen sowie Kommunikationsgeräten nach Kirgistan.
Schutz vor russischen Rechtsansprüchen
Das neue Paket bietet EU-Unternehmen zusätzlichen rechtlichen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen der russischen Regierung, indem es den Gerichten der Mitgliedstaaten ermöglicht, russische Staatsbürger, die missbräuchliche Klagen vor russischen Gerichten erheben, mit Geldstrafen zu belegen. Darüber hinaus ermöglicht das Paket EU-Unternehmen, Schadensersatz zu verlangen, falls missbräuchliche Urteile in anderen Drittländern als Russland vollstreckt werden. Darüber hinaus ermöglicht es dem Rat, ein Geschäftsverbot gegen Unternehmen und Einzelpersonen aus Drittländern zu verhängen, die bei der Vollstreckung solcher Maßnahmen kooperieren. Das 20. Paket führt zudem ein Geschäftsverbot gegen russische Wettbewerber ein, die sich die de facto unrechtmäßigen Enteignungen von EU-Betreibern durch die Regierung der Russischen Föderation zunutze machen. Darüber hinaus führen die Maßnahmen ein Geschäftsverbot für jene russische Staatsbürger ein, die geistige Eigentumsrechte von EU-Betreibern in Russland ohne deren Zustimmung stehlen und nutzen.