Die Bundesregierung hat im April 2024 Entlastungsmaßnahmen bei den Investitionsgarantien, einem Instrument der Außenwirtschaftsförderung, beschlossen. Das Paket soll in diesem Jahr sukzessive umgesetzt werden. Die vbw begrüßt, dass der bürokratische Aufwand für die Firmen reduziert wird.
Unternehmen können von folgenden Erleichterungen profitieren:
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Für kleinvolumige Investitionen bis zu 5 Millionen Euro in unkritischen Anlageländern* wird ein vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt.
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Garantien werden wie bisher auf 15 Jahre Laufzeit ausgestellt, doch eine Verlängerung wird bei erfolgreicher Prüfung für weitere 10 Jahre (statt 5 Jahre) gelten.
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Der interministerielle Ausschuss kann für Investitionsprojekte mit mehreren Kapitalschritten Grundsatzentscheidungen treffen.
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Garantienehmer können sich in einem Online-Portal über den aktuellen Stand ihrer abgesicherten Investitionen informieren. Teilenthaftungsnachträge entfallen.
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Die Einbringungsfrist für Leistungen, die von der Investitionsgarantie gedeckt werden, wird grundsätzlich von einem auf zwei Jahre verlängert.
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Regelmäßige Berichtspflichten werden reduziert und entfallen zum Teil. Diese Regelung gilt auch für bestehende Garantien.
Ausführlich informiert Sie die mit der Umsetzung des Förderinstruments beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft pwc: Entlastungspaket bei den Investitionsgarantien
* Länder, die (1) nicht der De-Risking-Strategie des Bundes angehören und (2) für die ein anwendbarer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag bzw. ein vergleichbares Abkommen der EU und der EU-Mitgliedstaaten besteht oder für die vom Interministeriellen Ausschuss grundsätzlich hinreichender Rechtsschutz auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung festgestellt wurde.