Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle

Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.

Autor*in des Beitrags

Enno Schad

Geschäftsführer Tarif / Kollektive Arbeitsbedingungen / Arbeitswissenschaft

+49 (0) 89-551 78-128 +49 (0) 173-573 89 21 E-Mail senden

Tarifhotline

+49 (0) 89-551 78-494

29.06.26 | Tarif | Urteil

Kein Anspruch auf Zuschläge bei bezahlter Drei-Schicht-Pause

Das Arbeitsgericht hat in einem Urteil vom 22. April 2026 (Az: 5 Ca 724/25) entschieden, dass aus dem Manteltarifvertrag der bayerischen M+E-Industrie kein Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen für die Drei-Schicht-Pause folgt.

Dieser Service steht nur bayme vbm Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.
Um diesen Inhalt sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Bitte klicken Sie auf das Personen-Symbol oben und melden Sie sich an.