29.06.26 | Tarif | Urteil
Kein Anspruch auf Zuschläge bei bezahlter Drei-Schicht-Pause
Das Arbeitsgericht hat in einem Urteil vom 22. April 2026 (Az: 5 Ca 724/25) entschieden, dass aus dem Manteltarifvertrag der bayerischen M+E-Industrie kein Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen für die Drei-Schicht-Pause folgt.
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