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03.02.26 | Tarif | Information

LAG München: Abbedingung § 4 TV LeiZ und Drei-Monats-Regel

Das Landesarbeitsgericht München bestätigt zwei Kernpunkte bei der Arbeitnehmerüberlassung. Betriebsparteien können Angebotspflichten abbedingen, die 48-Monats-Höchstdauer wird in diesem Fall maßgeblich. Zudem ist die Drei-Monats-Unterbrechungsregel europarechtskonform.

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