04.11.26 | Tarif | Urteil
Entscheidung des LAG Hamburg zur tariflichen Zuschlagspflicht für Mehrarbeit bei Teilzeit
Das LAG Hamburg hat in einer neuen Entscheidung zum M+E-Tarifvertrag Küste die Zuschlagspflicht für Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten abgelehnt, wenn die tarifliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden nicht überschritten wird. Wir erläutern die Entscheidung.
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