22.05.24 | Arbeitsorganisation | Information
Tätigkeiten an Bildschirmgeräten: Arbeitsmedizinische Regel veröffentlicht
Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) des BMAS hat die Arbeitsmedizinische Regel zu Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen veröffentlicht. Unternehmen erhalten damit mehr Rechtssicherheit, welche Tätigkeiten eine arbeitsmedizinische Vorsorge erfordern und welche nicht.
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