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25.08.25 | International | Information
Aktuelle Informationen über die US-Zollpolitik für bayerische Unternehmen
EU-Zollsenkung auf US-Waren
Die EU hat die Abschaffung von EU-Zöllen auf Industriegüter, verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewisse Meeresfrüchte aus den USA auf den Weg gebracht. Die Europäische Kommission schlug am 28. August 2025 zwei EU-Verordnungen zur Umsetzung der Zollabschaffungen vor. Damit setzt die EU eine zentrale Zusage des im Juli verhandelten US-EU-Zolldeals um, der am 21. August mit einer Gemeinsamen Erklärung finalisiert wurde. Sie erfüllt hiermit die Bedingung für die rückwirkende Senkung von US-Zöllen auf die Einfuhr europäischer Autos und Autoteile von derzeit 27,5 Prozent auf 15 Prozent zum 01. August 2025. Damit die Zollabschaffungen in Kraft treten, müssen die Verordnungsvorschläge der Kommission noch vom EU-Parlament und Rat der EU im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden.
Gemeinsame Erklärung
Die Gemeinsame Erklärung zur Politischen Einigung im Zollstreit beinhaltet folgende Eckpunkte:
- Allgemeiner US-Zollsatz: Die Vereinigten Staaten wenden grundsätzlich einen Zollsatz von 15 Prozent auf EU-Waren an. Produkte, für die der US-Meistbegünstigungszollsatz (MFN) höher als 15 Prozent liegt, werden mit diesem höheren MFN-Zoll belegt.
- Bestimmte Ausnahmen: Ab dem 01. September 2025 wenden die USA auf nicht verfügbare natürliche Ressourcen (z. B. Kork), alle Flugzeuge und Flugzeugteile, generische Arzneimittel sowie deren Inhaltstoffe und chemische Vorprodukte aus der EU ausschließlich den MFN-Zollsatz an, auch wenn dieser niedriger als 15 Prozent ist.
- US-Industriegüter: Die EU wird konkrete Schritte unternehmen, um Zölle auf US-Industriegüter zu beseitigen sowie US-Meeresfrüchten und landwirtschaftlichen Produkten präferenziellen Marktzugang zu gewähren.
- EU-Autos und Autoteile: Grundsätzlich soll ein Zollsatz von 15 Prozent auf Autos und Autoteile aus der EU gelten. Da, wo der MFN-Zollsatz höher ist als 15 Prozent, soll der MFN-Zollsatz angewandt werden. Die Regelung soll zum ersten desjenigen Monats gelten, indem die EU den Rechtsakt zur Beseitigung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter sowie zum vereinfachten Marktzugang für US-Meeresfrüchte und landwirtschaftliche Produkte vorlegt. Diese Rechtsakte wurden nun am 28. August 2025 vorgeschlagen.
- EU-Arzneimittel, Halbleiter und Holz: Der US-Zollsatz auf Waren aus der EU, der sich aktuell aus dem MFN-Zoll und sektorspezifischen Zusatzzöllen ergibt, soll 15 Prozent nicht überschreiten.
Ein rechtsverbindliches Dokument liegt bislang noch nicht vor.
Stahl- und Aluminiumzölle
In der Gemeinsamen Erklärung heißt es, dass die USA und die EU Überkapazitäten im Stahl- und Aluminiumsektor angehen und gemeinsam an einem Zollsatz-Kontingent-System arbeiten wollen. Eine Regelung zum Zollabbau in diesem Sektor liegt folglich noch nicht vor.
Wie das US-Handelsministerium am 19. August bekannt gab, wurden 407 Warengruppen zur Liste der sogenannten derivaten Stahl- und Aluminiumprodukte hinzugefügt. Infolgedessen unterliegt der Stahl- und Aluminiumanteil dieser Waren einem Zollsatz von 50 Prozent. Betroffen sind unter anderem Windturbinen, Kräne, Bagger und andere schwere Maschinen, Waggons, Möbel, Kompressoren und Pumpen.