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Autor*in des Beitrags

Katharina Hörmann

Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung

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Grenzüberschreitenden Personaleinsatz erleichtern

International | Position | 05/25

Grenzüberschreitenden Personaleinsatz erleichtern

Die Grundfreiheiten der EU suggerieren einen einfachen Einsatz von Arbeitnehmern innerhalb der EU. Die Praxis sieht anders aus. Bei einem grenzüberschreitenden Personaleinsatz gibt es bereits ab dem ersten Tag zahlreiche Pflichten für den Arbeitgeber zu beachten.

Hintergrund sind die unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme und der Schutz der Mitgliedsstaaten vor Schwarzarbeit und Lohndumping.

Inzwischen müssen Unternehmen beim EU-weiten Personaleinsatz immer mehr bürokratische Anforderungen erfüllen. Allen voran die sozialversicherungsrechtliche A1-Bescheinigung, die für jede Entsendung bzw. Dienstreise innerhalb der EU im Voraus zu beantragen ist. Hinzu kommen komplexe europäische Meldepflichten, zu denen Arbeitgeber oftmals schon bei eintägigen Dienstreisen verpflichtet sind.

Eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Arbeitens – mit zeitgemäßen, flexiblen und gut handhabbaren Regelungen – ist dringend geboten. Das gilt insbesondere auch beim Thema „mobile Arbeit im Ausland“.

Das Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission zur sog. „eDeclaration“, einem einheitlichen europäischen Meldeportal, ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber allein nicht aus.

Mit unserem Positionspapier liefern wir konkrete Vorschläge dazu, wie europarechtliche Regelwerke flexibler und unbürokratischer gestaltet werden können.