Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle

Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.

Autor*in des Beitrags

Katharina Hörmann

Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung

+49 (0) 89-551 78-236 +49 (0) 160-979 859 59 E-Mail senden

International | Vorlage/Muster | 03/25

Nachweispflichten bei Auslandseinsätzen

Musterformulierungen – Update 2025

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV können nun die Informationspflichten beim Auslandsaufenthalt (§ 2 Abs. 2 NachwG) und der Arbeitnehmerentsendung (§ 2 Abs. 3 NachwG) seit dem 01. Januar 2025 in Textform abgefasst werden. Wir haben unser Muster entsprechend angepasst.

Dieser Service steht nur bayme vbm Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.
Um diesen Inhalt sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Bitte klicken Sie auf das Personen-Symbol oben und melden Sie sich an.