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Autor*in des Beitrags
Holger Kaiser
Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, bAV
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Personal | Info Recht | 05/24
Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Instrument, um Arbeitnehmern mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten die frühzeitige Rückkehr in den Betrieb zu ermöglichen. Der Arbeitgeber soll klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
Unsere vorliegende Info Recht Broschüre erläutert die gesetzlichen Voraussetzungen und gibt Hinweise zur praktischen Umsetzung des BEM im Betrieb. Darüber hinaus werden wichtige Begleitfragen erörtert, beispielsweise Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und datenschutzrechtliche Anforderungen.
Hilfe im Unternehmensalltag
Bei der praktischen Umsetzung des BEM müssen sich die Personalverantwortlichen mit einer Vielzahl komplexer Anwendungsfragen auseinandersetzen. Die zu Grunde liegende gesetzliche Regelung des § 167 Abs. 2 SGB IX (§ 84 Abs. 2 SGB IX a. F.) ist jedoch unbestimmt und höchstrichterliche Rechtsprechung kaum vorhanden. In den Vordergrund rücken zunehmend auch datenschutzrechtliche Aspekte.