Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle
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Autor*in des Beitrags
Dr. Christoph Picker
Leiter ServiceCenter Arbeitswissenschaft / Arbeitssicherheit
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02.03.22 | Personal | Beratung
Vergütungssysteme ohne Tarifvertrag
Ein systematisches und modernes Vergütungssystem bietet Ihnen als Unternehmen viele Chancen. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nachhaltig leistungs- und erfolgsgerecht vergüten, können leichter qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und diese auch halten – vor allem vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. So stärken Sie Ihre Position im Wettbewerb um Fachkräfte.
Eine Grundentgeltfindung durch einheitliche Entgeltgruppen sowie gleiche Methoden der Leistungsentgeltfindung für alle Arbeitnehmer führen im Unternehmen zu mehr Zufriedenheit, Ruhe und Motivation. Ein übersichtliches und nachvollziehbares Entgeltsystem verhindert das Risiko für betriebliche Streitfälle. So stärken Sie Ihre Unternehmenskultur und -struktur.
Auch bei der Vertragsgestaltung und Abrechnung können Sie mit einem Vergütungsysstem Ihren Aufwand reduzieren: Eine klare und nachvollziehbare Entgeltbeschreibung durch Bezug auf ein Vergütungssystem reduziert die Notwendigkeit für einzelvertragliche Detailbeschreibungen. Auch die Abrechnung wird vereinfacht.
Entwicklung eines modernen Vergütungssystems
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung eines auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Vergütungssystems:
- Gestaltung einer Grundentgelt-Systematik
- Eingruppierungskriterien und -regeln
- Entgeltgruppengestaltung
- Festlegen einer angemessenen Entgeltlinie
- Erstellen von Aufgabenbeschreibungen
- Anforderungsermittlung, –bewertung und Eingruppierung
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- Gestaltung leistungsabhängiger Vergütungsbestandteile
- Konzipierung
- Methodenauswahl
- Erarbeiten geeigneter Kennzahlen/Kriterien
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- Vorgehen bei der Einführung eines Vergütungssystems
- Projektplanung
- Unterstützung bei betrieblichen Vereinbarungen (gemeinsam mit unseren Juristen)
- Betriebliche Kommunikation
- Kostencontrolling
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Konfliktlösung
Bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf fixes und variables Entgelt können Unternehmen ohne Tarifbindung diese Fragen über eine Einigungsstelle regeln. Weitere Streitschlichtungsmechanismen, wie zum Beispiel eine innerbetriebliche Paritätische Kommission, können über eine freiwillige Betriebsvereinbarung eingeführt werden. Das ServiceCenter Arbeitswissenschaft unterstützt Sie gemeinsam mit den Juristen von bayme vbm bei der Vorbereitung und Durchführung der Einigungsstellen. Wir freuen uns über Ihre E-Mail oder Ihren Anruf bei unserer Hotline.