05.02.26 | Recht | Information
Neuer EU-Angemessenheitsbeschluss für Brasilien
Die Europäische Kommission erweitert die Liste der Länder, für die ein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO besteht, um Brasilien. Personenbezogene Daten können nun einfacher nach Brasilien übermittelt werden.
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