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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass ein Tarifvertrag Ausgleichsvorteile vorsehen muss, wenn er für Leiharbeitnehmer ein geringeres Arbeitsentgelt festlegt als das der unmittelbar eingestellten Arbeitnehmer.
Dieser Artikel leitet auf das IHT Abgrenzung und Steuerung bei Drittpersonaleinsatz weiter.
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Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung
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