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Autor*in des Beitrags

Katharina Hörmann

Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung

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Recht | Information

Deutsch-Französischer Sozialdialog: EU-Arbeitsmobilität im Fokus

Im Nachgang zum deutsch-französischen Sozialgipfel haben Sozialpartner und Regierungen beider Länder ein tripartites Non-Paper zur EU-Arbeitsmobilität abgestimmt und am 12. September 2025 veröffentlicht (s. Anlage 1)

Es wurde von den Arbeits- und Sozialministerinnen aus Deutschland und Frankreich an die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäische Kommission Roxana Mînzatu übersandt (s. Anlage 2). Das Papier unterstreicht die enge bilaterale Zusammenarbeit und die Bedeutung der Sozialpartnerschaft für die Gestaltung der europäischen Arbeitsmärkte.

Die Erklärung ist das Ergebnis einer deutsch-französischen Expertengruppe, die neben den Ministerien auch die Spitzenverbände der Sozialpartner beider Länder einbezogen hat. Wir haben uns aktiv eingebracht und im Zuge der Kompromissbildung zentrale Forderungen platziert: zur Förderung fairer und freier Arbeitsmobilität in der Mitarbeiterentsendung, zur Digitalisierung und zur Verwaltungsvereinfachung.

Wesentliche Inhalte der Erklärung:

  • Förderung freier Arbeitsmobilität im EU-Binnenmarkt
  • Stärkung des grenzüberschreitenden Austauschs und der digitalen Interoperabilität
  • Verbesserung der Informationsbereitstellung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Sicherstellung der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten, z. B. durch Arbeitsinspektionen und Behörden
  • Unterstützung konkreter Maßnahmen zur Vereinfachung administrativer Verfahren und zur besseren Koordination zwischen nationalen Verwaltungen
  • Einführung des geplanten European Social Security Pass (ESSPASS)
  • Weiterentwicklung der „eDeclaration“ als EU-weites Portal zur Meldung von Entsendungen

Mit Blick auf das durch die Kommission geplante „Fair Mobility Package“ werden auch Themen wie Unterauftragsvergabe und die Entsendung von Drittstaatsangehörigen thematisiert.

Nächste Schritte

Die bilaterale Expertengruppe zur Zukunft der Arbeit wird voraussichtlich Anfang Oktober erneut tagen und sich dabei insbesondere mit dem Schwerpunkt „Erwerbsbeteiligung“ befassen.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen und Ergebnisse der Arbeitsgruppen auf dem Laufenden.