Viele Unternehmen geben Schülern und Studenten die Möglichkeit, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen oder Praktika zu absolvieren. Dabei stellen sich wichtige arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Abgrenzungsfragen.
Je nachdem, ob eine bezahlte Beschäftigung zu Erwerbszwecken ausgeübt wird, oder ob ausschließlich praktische Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit erworben werden sollen, sind unterschiedliche arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten. Spezielle Fragen wirft die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung auf.
In unserer Info Recht Broschüre erläutern wir arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und weisen auf sozialversicherungsrechtliche Sonderregelungen hin.
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