Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Referentenentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) veröffentlicht. Den Referentenentwurf nebst Synopse stellen wir Ihnen unten zum Download bereit.
Wesentlicher Inhalt
Neben der Aufnahme des Friseurgewerbes in den Katalog des § 2a SchwarzArbG und § 28a SGB IV soll auch das Kosmetikgewerbe in den Branchenkatalog aufgenommen werden. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gestärkt werden soll. Kontrollen sollen durch bessere digitale Vernetzung effizienter werden.
Möglichkeit zur Rückmeldung
Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf bis zum 15. Juli 2025 beim Bundesministerium für Finanzen einzureichen.