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Autor*in des Beitrags

Katharina Hörmann

Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung

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05.03.26 | Recht | Gesetz

Versicherungspflicht-Übergangsregelung von Lehrkräften verlängert

Der Bundestag hat am 05. März 2026 die Übergangsregelung zur Versicherungspflicht von Lehrkräften (§ 127 SGB IV) bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Wir haben die Kernpunkte für Sie zusammengestellt und bewerten das Vorhaben.

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