05.03.26 | Recht | Gesetz
Versicherungspflicht-Übergangsregelung von Lehrkräften verlängert
Der Bundestag hat am 05. März 2026 die Übergangsregelung zur Versicherungspflicht von Lehrkräften (§ 127 SGB IV) bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Wir haben die Kernpunkte für Sie zusammengestellt und bewerten das Vorhaben.
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