Recht | Leitfaden | 06/25
BDA-Praxisleitfaden "Luftfrachtsicherheit – Zulassung zum 'Bekannten Versender'"
Unternehmen können sich durch das Luftfahrt-Bundesamt als "Bekannter Versender" zulassen, um Frachtstücke per Luftfracht als Teil der sicheren Lieferkette ohne zusätzliche Kontrollen zu versenden. Wir stellen Ihnen einen aktualisierten Leitfaden unseres Dachverbands BDA zur Verfügung.
Dieser Service steht nur bayme vbm Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.