15.07.26 | Recht | Urteil
BAG: Kein Zugangsbeweis für Arbeitgebererklärung per Einwurf-Einschreiben
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Nachweis eines Einwurf-Einschreibens nicht genügt, den Zugang des Schreibens beim Arbeitnehmer zu beweisen. Wir ordnen die Entscheidung ein und geben Empfehlungen.
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