Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle

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Autor*in des Beitrags

Dr. Joachim Wutte

Betriebliche Altersversorgung (bAV), Arbeitsrecht

+49 (0)89-551 78-658 +49 (0)151-121 552 88 E-Mail senden
Freitag, 05.07.2024
11:00 bis 12:30 Uhr

Online

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WB28000

05.07.24 | Recht | Webinar | Online

Arbeitgeberpflichten aus der KI-Verordnung

Die KI-Verordnung der Europäischen Union (englisch: AI Act) tritt im Sommer 2024 in Kraft. Sie enthält einige Anforderungen, die beim Einsatz von KI vom Arbeitgeber beachtet werden müssen. Wir informieren über Arbeitgeberpflichten samt Umsetzungsfristen.

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