06.08.26 | Recht | Information
Rollenwechsel eines Betreibers zu einem Anbieter eines KI-Systems
Die KI-Verordnung unterscheidet Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln (Anbieter), von solchen, die sie nur einsetzen (Betreiber). Unser Infoschreiben zeigt anhand von Artikel 25 KI-VO typische Konstellationen eines unbemerkten Rollenwechsels und Wege, ihn zu vermeiden.
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