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Autor*in des Beitrags

Dr. Sandra Beck

Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebsverfassung

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15.12.25 | Recht | Gesetz

Revidierte Richtlinie über Europäische Betriebsräte im Amtsblatt veröffentlicht

Am 11. Dezember 2025 wurde der Text der revidierten Richtlinie über Europäische Betriebsräte/EBR (Richtlinie 2025/2450) im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Die EBR-Richtlinie muss jetzt von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren, also bis zum 31. Dezember 2027 umgesetzt werden. Die revidierten Regelungen sollen dann ab dem 01. Januar 2029 angewendet werden. Für die Übergangsvorschriften für bereits bestehende EBR-Gremien gilt allerdings eine verkürzte Frist, sie sollen bereits ab dem 01. Januar 2028 zur Anwendung gebracht werden.

Über die Umsetzungsmaßnahmen in Deutschland werden wir Sie informieren.