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Autor*in des Beitrags

Sophia Markuse

Projekte, Arbeitsmarkt, Arbeitslosenversicherung

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08.10.26 | Recht | Information

Umstellung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 – Bitte um Prüfung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre bisherige Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) auf die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 (WZ 2025) umgestellt. Anlass sind Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur und eine stärkere Differenzierung einzelner Wirtschaftszweige.

Die Übertragung der bisherigen Angaben erfolgte zunächst automatisiert. Da die neue Systematik in vielen Bereichen detaillierter ist, ließen sich bestehende Zuordnungen nicht immer eindeutig übernehmen. In solchen Fällen hat die BA die Zuordnung mithilfe eines Wahrscheinlichkeitsmodells vorgenommen. Deshalb kann es vorkommen, dass der Wirtschaftszweig eines Betriebes nicht korrekt hinterlegt ist.

Unten im Download-Bereich stellen wir die von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten Dokumente zur Verfügung.

Bitte um Prüfung des Wirtschaftszweiges im Entgeltabrechnungsprogramm

Ab dem 01. Januar 2027 können Arbeitgeber den bei der BA gespeicherten Wirtschaftszweig über ihr Entgeltabrechnungsprogramm elektronisch abrufen, prüfen und bei Bedarf korrigieren. Als Unterstützung stellt die BA einen KI-gestützten WZ-Suchassistenten bereit.

Wir empfehlen, die Möglichkeit zu nutzen und die Zuordnung Ihres Betriebes zu überprüfen. Sind die gespeicherten Angaben korrekt, ist keine Bestätigung erforderlich. Ab dem 01. April 2027 plant die BA außerdem, Betriebe, deren Wirtschaftszweig bis dahin noch nicht überprüft wurde, elektronisch zur Prüfung aufzufordern.

Notwendigkeit der korrekten Zuordnung der Wirtschaftszweige

Eine zutreffende Branchenzuordnung trägt dazu bei, dass Unternehmen und ihre wirtschaftliche Tätigkeit korrekt erfasst werden. Das ist wichtig für die Qualität von Wirtschafts- und Arbeitsmarktstatistiken, die Sichtbarkeit von Branchen gegenüber Politik und Öffentlichkeit sowie belastbare Entscheidungsgrundlagen für Forschung und Förderpolitik. Auch die Verwaltungsprozesse in der Sozialversicherung profitieren von korrekten Angaben.

Änderungen bei den Statistikämtern

Neben der Bundesagentur für Arbeit stellt auch die amtliche Statistik ihre Systeme auf die neue Branchenzuordnung um. Zur amtlichen Statistik zählt der Verbund aus Statistischen Landesämtern, dem Statistischen Bundesamt sowie der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Die Daten für die amtliche Statistik werden überwiegend durch die Statistischen Landesämter erfasst. Sollte es in Bayern zu Unklarheiten bei der Zuordnung von Betrieben kommen, wendet sich das Bayerische Landesamt für Statistik selbstständig an betroffene Betriebe. Die Unternehmen sind hier nicht dazu aufgefordert, von sich aus tätig zu werden.