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Autor*in des Beitrags

Julius Jacoby

Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Internationales Recht

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Recht | Gesetz

Kabinettsentwurf zum Recht auf Reparatur

Die Bundesregierung hat am 25. März 2026 den Kabinettsenentwurf zur Umsetzung der Richtline (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren ("Right to Repair") vorgelegt. Den Entwurf und ein FAQ-Papier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Die Richtlinie muss bis zum 31. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein.

Rückmeldung bis 17. April 2026 erbeten

Sollten Sie Anmerkungen zu dem Entwurf haben, bitten wir Sie um Rückmeldung bis zum 17. April 2026.