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Autor*in des Beitrags

Dr. Benedikt Rüchardt

Steuern, Finanzen, Landesentwicklung, Wirtschaft und Kommunalwirtschaft

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09.07.26 | Recht | Information

Personengesellschaften steuerlich wettbewerbsgerecht aufstellen

Die Mitunternehmer von Personengesellschaften unterliegen in Deutschland durch Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag einer Steuerlast von bis zu 47,7 Prozent. Dieser Wert soll zum 01. Januar 2027 auf 49,6 Prozent steigen. Die im Vergleich zur Belastung einbehaltener Gewinne von Körperschaften deutlich höhere Steuerlast ist für betroffene Unternehmen national wie auf internationalen Märkten ein signifikanter Wettbewerbsnachteil.

Personengesellschaften können die steuerliche Belastung einbehaltener Gewinne auf drei Wegen auf das Niveau von Körperschaften senken:

  • durch die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) ,
  • mit der Option zur Körperschaftsteuer nach §1a KStG und
  • mittels einer Umwandlung zu einer Kapitalgesellschaft (in der Regel GmbH, AG oder SE).

Allerdings ist jeder dieser Wege mit Hürden verbunden. Die zum Download anhängende Information Personengesellschaften steuerlich wettbewerbsgerecht aufstellen führt das knapp aus.

Im Rahmen eines Webinars am 30. Juli 2026 zeigen wir detailliert, welche gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte und welche Verfahrensschritte auf jedem dieser Wege zu beachten sind. Zudem wägen wir die Vor- und Nachteile der drei Konzepte gegeneinander ab.

Interessierte Mitglieder finden hier nähere Informationen und die Anmeldemöglichkeit zu diesem Webinar.