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Autor*in des Beitrags

Julius Jacoby

Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Internationales Recht

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Die betriebsbedingte Kündigung

Recht | Info Recht | 09/26

Die betriebsbedingte Kündigung

Wenn der Personalbedarf sinkt und andere betriebliche Maßnahmen nicht ausreichen, kann der Arbeitgeber Arbeitsplätze abbauen und betriebsbedingt kündigen. Häufig scheitert die Kündigung jedoch an formellen Fehlern, einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung oder einer mangelhaften Sozialauswahl. Diese Fehler machen die Kündigung unwirksam.

Unsere Broschüre erläutert anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wie Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen korrekt vorbereiten und umsetzen. Sie zeigt außerdem, welche Tatsachen Arbeitgeber vortragen und beweisen müssen. Darüber hinaus nennt sie typische Fehlerquellen aus der betrieblichen Praxis.

Unsere erfahrenen Jurist*innen in den Geschäftsstellen unterstützen Sie dabei, betriebsbedingte Kündigungen vorzubereiten und umzusetzen.