Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle

Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.

Autor*in des Beitrags

Holger Kaiser

Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, bAV

+49 (0) 89-551 78-238 +49 (0) 151-675 501 29 E-Mail senden
Das Recht der Fachkräftezuwanderung

Recht | Info Recht | 07/24

Das Recht der Fachkräftezuwanderung

Die Fachkräftesicherung stellt eine zentrale Herausforderung für unsere Wirtschaft dar.

Auch nach vollständiger Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials verbleibt eine Lücke, die durch arbeitsmarktorientierte Zuwanderung geschlossen werden muss. Schätzungen gehen davon aus, dass es künftig einer Nettozuwanderung von mehreren hundertausend Arbeitskräften bedarf, um das Erwerbspersonenpotenzial annähernd konstant zu halten.

Die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit bietet hierfür innerhalb der EU bereits unkomplizierte Möglichkeiten, die alleine den Bedarf an Fachkräften aber nicht decken können. Die Zuwanderung aus außereuropäischen Drittstaaten gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Aufbauend auf dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Jahres 2020 wurde mit dem nachfolgenden Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ab 2023 die Erwerbsmigration für Drittstaatsangehörige stark erleichtert und gleichzeitig eine Vereinfachung der Visaverfahren eingeleitet.

Unsere Broschüre bietet einen Überblick über die Hürden bei der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten und erläutert die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland.