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Autor*in des Beitrags

Dr. Sandra Beck

Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebsverfassung

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Mindestlohn bei Entsendungen nach Deutschland

Recht | Info Recht | 02/26

Mindestlohn bei Entsendungen nach Deutschland

Seit dem 01. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn, von dem es nur wenige Ausnahmen gibt. Mit Wirkung zum 01. Januar 2026 ist der Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde erneut gestiegen. Das Mindestlohngesetz betrifft alle Unternehmen, die Arbeitskräfte in Deutschland einsetzen, selbst wenn dies nur für sehr kurze Zeit geschieht. Auch Dienstreisen sowie Entsendungen zu Schulungszwecken oder für die Einarbeitung an Maschinen sind hiervon erfasst.

In unserer Info Recht stellen wir Ihnen und den mit Ihnen verbundenen ausländischen Unternehmen und Betrieben, die Arbeitskräfte nach Deutschland entsenden, die wichtigsten Informationen zum deutschen Mindestlohn zur Verfügung und geben Hinweise zum praktischen Umgang mit dem Gesetz in Entsendefällen.